Gerichtsnahe Elterngespräche und Mediationen in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche ist es emotional sehr belastend und verstörend, wenn ihre Eltern sich trennen. Eine Trennung ist nach dem Tod eines Elternteils das belastendste Stressereignis für Kinder und Jugendliche.
Je besser und schneller die Eltern sich in den Trennungsangelegenheiten einigen und Umgangsregelungen finden, desto leichter können alle Beteiligten diese existentielle Veränderung in ihren Lebensbezügen verkraften.

Sie haben die Möglichkeit freiwillig und vor der Aufnahme von rechtlichen Schritten kostenfreie Einzel-, Eltern-, Trennungs- und / oder Mediationsgespräche bei uns zu führen, um Ihre Belange als zukünftig getrennte Eltern fair, selbstverantwortlich und flexibel zu regeln.

Es kommt vor, dass eine außergerichtliche Einigung nicht zufriedenstellend für beide gelingt. In diesen Fällen wird das Familiengericht eingeschaltet.
Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung kann es zu einer Empfehlung oder Überweisung durch das Familiengericht zu Eltern- oder Mediationsgesprächen in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle kommen.
Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsangebot, das durch neutrale Mediatoren ohne Entscheidungsmacht geleitet wird.
Sie erhalten als Eltern den Raum gleichberechtigt Ihre Sichtweisen, Interessen und Bedürfnisse einzubringen und im Interesse Ihrer Kinder langfristig eine kooperative Elternbeziehung aufzubauen.
Auch in Zeiten schwerster Konflikte und Streitigkeiten kann die Mediation helfen, einen persönlichen Lösungsweg mit Selbstachtung, Würde und gegenseitigem Respekt aus der Krise zu finden.
Mediation ist ein Weg der Klärung, Abgrenzung und Neugestaltung familiärer Beziehungen und finanzieller Rahmenbedingungen, bei dem die Mediatoren Ihre Wegbegleiter und nicht Ihre Richter, Gutachter oder Anwälte sind.

Im Falle einer Überweisung oder Empfehlung durch das Gericht an die Beratungsstelle sind Sie angehalten, sich innerhalb eines befristeten Zeitraumes beide einzeln in unserem Sekretariat telefonisch anzumelden.
Sollten Sie sich beide oder ein Elternteil nicht bei uns melden, können die Gespräche nicht begonnen werden und wir müssen das Familiengericht und das Jugendamt nach Fristablauf darüber informieren.
In Absprache mit Ihnen sind wir dem Jugendamt und dem Gericht gegenüber möglicherweise von der Schweigepflicht entbunden.
Sollte ein Elternteil die gemeinsamen Gespräche vorzeitig abbrechen, werden wir diesen Umstand an das Gericht und das Jugendamt zurückmelden müssen.

 

Es gehört zu unseren vertraglichen Voraussetzungen, die wir mit Ihnen schriftlich vereinbaren, dass Eingriffe durch Rechtsanwälte und gerichtliche Verfahren in Zeiten des Mediationsprozesses ruhen müssen.

Die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen und freiwilligen Verabredungen, an die Sie sich zukünftig halten wollen, werden schriftlich festgehalten und von beiden Eltern unterschrieben.

Sollten auch nach dem Mediationsprozess weitere Vereinbarungen oder Entscheidungen getroffen werden müssen, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit sich wieder an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle zu wenden.