Rechtsanwaltschaft

Frisch getrennte Eltern, die durch die Trennung mit diversen Fragen konfrontiert werden, suchen häufig als erste Anlaufstelle Hilfe bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin. Die Situation ist nicht selten emotional belastet und erst durch das erste Gespräch können die zu regelnden Fragen herausgearbeitet werden.

 

Der beauftragte Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin stehen selbstverständlich auch für die Lösung der finanziellen Fragen (Unterhalt und Zugewinn) beratend und lösend zur Seite.

 

Sind gemeinsame Kinder vorhanden, kommt oft die Frage des Sorgerechts und der Regelung der Umgangskontakte auf. Insbesondere wenn es zwischen den Eltern Streitigkeiten um die gemeinsamen Kinder geht, wird der ersuchte Rechtsanwalt / die ersuchte Rechtsanwältin zu einem frühen Zeitpunkt klarmachen, dass hier eine einvernehmliche Lösung zugunsten der Kinder herbeigeführt werden muss.

 

Im ersten Gespräch wird die Kindesmutter oder der Kindesvater daher mit der „Osteroder Trennungs- und Scheidungsverfahren“ in Anlehnung an das Cochemer Modell bekannt gemacht. Das bedeutet, dass bereits im Anwaltsgespräch darauf hingewiesen wird, dass es die Möglichkeit gibt, beim Jugendamt oder in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Lösungsgespräche zu führen.

 

Auch für ein etwaiges gerichtliches Verfahren, welches sich nicht immer vermeiden lässt, besteht Einvernehmen mit den Richter*innen und partizipierenden Anwält*innen, dass in den Schriftsätzen keine „schmutzige Wäsche“ gewaschen wird. Sinn und Zweck ist es, die Situation nicht zusätzlich zu belasten und die partnerschaftlichen Probleme auf die Kinder zu übertragen. Aus diesen Gründen wird der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin sowohl bei einem etwaigen Antrag als auch bei der Erwiderung davon absehen, die Vergangenheit aufzurollen. Der Schriftwechsel beschränkt sich auf die Eckdaten der jeweiligen Familiensituation. Ziel ist es, eine zukunftsorientierte Lösung zu finden.

 

In der Gerichtsverhandlung findet dann jedes Elternteil Gehör. Auch der Richter/die Richterin wird im Ergebnis auf eine Einigung hinwirken und die Kindeseltern in die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche oder in den Fachdienst Mediation im Jugendamt schicken. Dieser Verfahrenshergang wird beim Besuch des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin erörtert.

 

Selbstverständlich gibt es auch Fälle, bei denen diese Praxis nicht zum Erfolg führt oder aber aufgrund besonderer Umstände das Sorgerecht auf nur einen Elternteil übertragen wird oder der Umgang sogar vollständig untersagt wird. Dies sind Einzelfälle, die sowohl durch den Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin sowie das Gericht individuell geprüft werden.