Osteroder Trennungs- & Scheidungsverfahren

Die Familiengerichte in Osterode am Harz und Herzberg, das Jugendamt und die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Göttingen, Standort Osterode a.H. haben sich 2009 darauf verständigt das Beschleunigte Familienverfahren § 50 eFGG (Neue Fassung) vom 12.07.2008 nach dem Modell der Cochemer Praxis im Landkreis umzusetzen.

 

In Fällen von Trennung und Scheidung sollen die Eltern von allen beteiligten Professionen unterstützt werden. Dabei sollen sie im Interesse ihrer Kinder zeitnah ihre gemeinsame, verbindliche Elternverantwortung entwickeln und langfristig behalten.


Zur Weiterentwicklung des Konzeptes hat sich 2009 ein Arbeitskreis mit folgenden Professionen gebildet:

 

Familienrichter

Jugendamt Bezirkssozialarbeit

Rechtsanwaltschaft

Gutachter/ Sachverständige
Verfahrensbeistände
Mediation:

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Fachdienst Mediation im Jugendamt

 

Ziele

- Die Bedürfnisse der Kinder sollen im Mittelpunkt stehen

- Eltern werden in die Verantwortung genommen, für die Kinder  weiterhin
  gemeinsam zu sorgen (Gemeinsames Sorgerecht)
- Kinder sollen den Kontakt zu beiden Eltern behalten
- Effektive Umsetzung der Reform des FamFG

Das Vorgehen

 1. Alle Professionen arbeiten im gleichen Tenor:

Kein Elternteil wird ein Kind verlieren, aber die Eltern müssen lernen
wieder zu kooperieren. Dafür bekommen sie Unterstützung. Sie sollen
weiterhin verantwortlich die Entscheidungen für ihre Kinder treffen.
Anwaltschaft, Jugendamt und die Beratungsstelle beraten die Eltern
entsprechend, z.B. bei der Regelung der Umgangskontakte, Kinder-
garten- und Schulauswahl, Ausübung der elterlichen Sorge.

2. Beschleunigtes Verfahren vor Gericht
a. Ein kurzer, sachlicher Antrag wird gestellt – eine Erwiderung ist entbehrlich.
b. Terminierung einer Anhörung erfolgt innerhalb von 4 Wochen.
c. Das Gericht entscheidet über den Einsatz eines Verfahrensbeistandes.
d. Das Jugendamt und der Verfahrensbeistand nehmen persönlich Kontakt zu   den Elternteilen und Kindern vor der Anhörung auf.
e. Anhörung: Gehört werden vornehmlich die Eltern, das Jugendamt, der Verfahrensbeistand und je nach Alter das Kind.
f. In der Regel kann im Anhörungstermin eine Einigung zwischen den Eltern erzielt werden. Ist dies nicht möglich, wirkt das Gericht darauf hin, dass die
Eltern die Beratung bzw. Mediation in Anspruch nehmen. Dies wird zusammen mit der Aufgabenstellung für die Mediation bzw. Beratung im Protokoll vermerkt (siehe Punkt 3).
g. Das Gericht entscheidet über den Einsatz eines/einer Sachverständigen, wenn die Eltern nicht kooperationswillig sind und keine Einigung erreicht
werden konnte.
 
3. Beratung/Mediation
ist in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche oder im Fachdienst
Mediation des Jugendamtes kostenfrei möglich.
a. Beide Elternteile melden sich innerhalb einer Woche an und bekommen vorrangig Termine.
b. Das Gericht, das Jugendamt und die Elternteile bekommen eine standardisierte Rückmeldung darüber, ob der Kontakt hergestellt wurde, dass die Beratung/ Mediation beendet wurde oder dass sie abgebrochen wurde.
c. In Absprache mit den Eltern ist auch eine kurze inhaltliche Rückmeldung an das Gericht möglich.
d. Im Falle des Abbruchs oder des Scheiterns einer Mediation werden die Beteiligten erneut vom Gericht eingeladen.