Rolle des Verfahrensbeistandes

Mit der Kindschaftsrechtsreform wurde 1998 erstmals eine eigenständige
Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in familien- und vormund-
schaftsgerichtlichen Verfahren gesetzlich verankert.
Mit Unterstützung des Verfahrensbeistandes soll das Kind oder der Jugendliche
die Möglichkeit haben, alters- und entwicklungsgemäß seine eigene Meinung
zu bilden und diese frei äußern zu können.
 

Der Einsatz des Verfahrensbeistandes begrenzt sich auf den Zeitraum des gerichtlichen Verfahrens. Er wird vom Richter oder von derRichterin in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder auf Anregung anderer Verfahrensbeteiligter bestellt.
Dies soll besonders dann geschehen, wenn zu erwarten ist, dass die
Interessen des Kindes oder Jugendlichen nicht mit denen seiner
gesetzlichen Vertreter*innen im Einklang stehen.

Das können folgende Verfahren sein:
- Sorgerechtsverfahren sowie Streitigkeiten des Umgangs

  bei Trennung der Eltern
- Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls, in denen ein Sorgerechtsentzug

  oder eine Trennung des Kindes von Betreuungspersonen in Frage steht

- Streitigkeiten zur Wegnahme des Kindes von Pflegepersonen oder Stiefeltern

  sowie Herausgabe des Kindes an Sorgerechtsinhaber (auch nach   Verbringung ins Ausland)

 

 

Wie arbeitet der Verfahrensbeistand:

 

 Der Verfahrensbeistand

- tritt in persönlichen Kontakt mit dem Kind oder Jugendlichen,
- steht dem Kind oder Jugendlichen parteilich zur Seite,
- erklärt altersgemäß seine Rolle und Funktion und erläutert                                

  den Anlass der Kontakte,
- macht sich einen Eindruck von der Lebenssituation des Kindes oder

  des Jugendlichen,

- erarbeitet gemeinsam mit ihm dessen Interessen,

- führt mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes oder

  Jugendlichen Gespräche,
- begleitet das Kind oder den Jugendlichen zur Kindesanhörung,
- erarbeitet im Interesse des Kindes oder Jugendlichen Lösungsvorschläge,
- trägt zu einer einvernehmlichen Regelung bei,      
- nimmt am Gerichtsverfahren teil und bringt die Interessen des Kindes oder

  Jugendlichen im Gerichtsverfahren ein,
- macht dem Kind oder Jugendlichen deutlich, wann das Verfahren beendet ist,
- bespricht mit dem Kind altersabhängig das Ergebnis des Gerichtsverfahrens

  und die Tragfähigkeit der Entscheidung.