Aufgabenbereich eines Familienrichters

Das Aufgabenspektrum eines Familienrichters definiert das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG).

 

Danach sind Familienrichter*innen für folgende Rechtsgebiete zuständig:

- Ehesachen (Ehescheidung und -aufhebung)

- Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesherausgabe,

  Vormundschaft, Pflegschaft und die Genehmigung von freiheitsentziehenden

  Maßnahmen betreffend Minderjährige)

- Abstammungssachen (Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens

  eines Eltern - Kind - Verhältnisses bzw. Anfechtung der Vaterschaft)

- Adoptionssachen

- Ehewohnungs- und Haushaltssachen (Wohnungszuweisung nach Trennung

  und Scheidung und Hausratsteilung)

- Gewaltschutzsachen

- Versorgungsausgleichssachen

- Unterhaltssachen

- Güterrechtssachen (Zugewinnausgleich)

- Lebenspartnerschaftssachen

- sonstige Familiensachen (z. B. Abwicklung aus der Ehe herrührender

  Ansprüche)

 

Sorgerechts- und Umgangsverfahren, die - wie aus dem vorstehenden Katalog ersichtlich - den beruflichen Alltag eines Familienrichters/einer Familienrichterin nur zu einem gewissen Anteil prägen, sollen in den Amtsgerichtsbezirken Osterode am Harz und Herzberg am Harz einer allein am Kindeswohl orientierten Lösung zugeführt werden. Seitens des Gerichts wird unter Beteiligung aller anderen Professionen auf eine einvernehmliche Einigung der Kindeseltern hingewirkt, so dass aus dem Gerichtsverfahren nur das Kind als "Gewinner" hervorgeht.

 

Um eine schnellstmögliche Klärung der streitigen Fragen hinsichtlich der Ausübung des Sorgerechts und des Umgangs im Sinne des Kindeswohls herbeizuführen, beraumt das Familiengericht zeitnah einen Termin zur mündlichen Anhörung aller Beteiligten an. Dieser Termin findet spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrages statt. Der bis zu zweistündige Anhörungstermin wird im Sinne eines offenen Lösungsgesprächs geführt, in welchem zunächst die Kindeseltern die Gelegenheit erhalten, ihre Sichtweise ausführlich darzustellen. Zu dem Anhörungstermin werden neben den Kindeseltern die zuständigen MitarbeiterInnen des Jugendamtes geladen, die eine Stellungnahme abgeben. Soweit es das Familiengericht für das Kindeswohl als erforderlich erachtet, wird dem betroffenen Kind ein Verfahrensbeistand bestellt, der im Verfahren die Interessen des Kindes vertritt und im Anhörungstermin ebenfalls gehört wird. Letztlich hat sich das Familiengericht zum Ziel gesetzt, die Kindeseltern von der Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Kooperation und Kommunikation betreffend die Kindesangelegenheiten zu überzeugen und eine einvernehmliche Erledigung des Verfahrens herbeizuführen. In der Regel werden die Kindeseltern durch den Familienrichter unterstützend an die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Göttingen, Standort Osterode a. H. oder den Fachdienst Mediation des Jugendamtes verwiesen.