Lösungsorientierte Sachverständigengutachten werden eingeholt, wenn die bisherigen Angebote und Lösungsversuche durch Rechtsanwälte, Jugendamt, Jugendhilfe, Verfahrensbeistände oder das Gericht kein überdauerndes Ergebnis erzielen konnten.
Entsprechend der Fragestellung werden in der Regel zuerst Hausbesuche bei den Eltern durchgeführt, in denen die Eltern die Gelegenheit haben, die familiäre
Vorgeschichte zu schildern. Die Kinder lernen wir in ihren unterschiedlichen Lebenswelten kennen. Darauf erfolgen Einzelgespräche mit den Kindern, bei sehr kleinen Kindern Verhaltensbeobachtungen
zwischen den Eltern und den Kindern und Gespräche mit den Eltern gemeinsam. In Fällen fraglicher Kindeswohlgefährdung werden die Elterngespräche durch einen „Runden Tisch“ - möglichst unter
Beteiligung der Helfer*innen – ersetzt.
Im gutachterlichen Prozess ist es unser vorrangiges Ziel, die Eltern zu befähigen, ihr Augenmerk (wieder) auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu lenken. Darauf
aufbauend legen wir in den Gesprächen den Schwerpunkt darauf, dass die Eltern Entscheidungen für ihre Kinder wieder selbstverantwortlich treffen und gemeinsam umsetzen. Ein weiterer
Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, die Eltern für etwaige Defizite zu sensibilisieren, geeignete Hilfe zu suchen und die Eltern zu ermutigen, diese auch anzunehmen. Unter Umständen kann es
sinnvoll sein, den eingeleiteten Veränderungsprozess einige Zeit zu begleiten. Das ermöglicht es, Korrekturen einfließen zu lassen, bevor man dem Gericht einen Bericht über die erzielte Lösung
zukommen lässt. Konnte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, wird dem Gericht eine gutachterliche Empfehlung zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung präsentiert.